Ausserdem sei der Zeitaufwand für das Erstellen der Urkunde um mindestens das Doppelte zu hoch. Mit Verfügung vom 15. April 2008 hiess das Finanzdepartement die Beschwerde teilweise gut, indem ein in Rechnung gestellter Teil des Aufwandes (von 5 Stunden) um 2 Stunden gekürzt wurde. 2. Daraufhin wandte sich B.X. (nachfolgend Beschwerdeführer genannt) am 26. April 2008 mit Beschwerde ans Steuergericht mit dem sinngemässen Begehren, der Aufwand sei um weitere 3 Stunden zu reduzieren, es sei der ganze Kostenvorschuss von Fr. 300.-- zurückzuerstatten und ihm sei eine übliche Parteientschädigung zuzusprechen.