6.4 Vorliegend handelt es sich bei den Erwerbern der Stammanteile der GmbH (der die betreffenden Grundstücke gehören) um die zwei minderjährigen Enkel der Gründerin, welche gemäss Aktenlage über wenig eigenes Einkommen verfügen. Der Gewinn der GmbH aus den letzten beiden Jahren belief sich auf insgesamt Fr. 3'094.35 und es ist unschwer festzustellen, dass dieser Betrag nicht ausreicht, um die ausstehenden Handänderungssteuern innert vernünftiger Frist zu bezahlen. Der Vertreter der Rekurrenten hat ausserdem ausgeführt, die Rekurrenten seien ganz ohne Vermögen.