Mithin ist damit von einer Schenkung auszugehen. Bei Schenkungen kann von einem Erwerber grundsätzlich nicht verlangt werden, dass er - wenn er über kein Vermögen verfügt, mit dem er die Handänderungssteuer bezahlen könnte - auf die Annahme des Grundstücks verzichtet. Allerdings gilt zu bedenken, dass ein solches allenfalls wieder verkauft werden oder eine Hypothekarkrediterhöhung ins Auge gefasst werden könnte. 6.4 Vorliegend handelt es sich bei den Erwerbern der Stammanteile der GmbH (der die betreffenden Grundstücke gehören) um die zwei minderjährigen Enkel der Gründerin, welche gemäss Aktenlage über wenig eigenes Einkommen verfügen.