Die vorliegende Situation ist insofern aussergewöhnlich, als bei der Übergabe der Stammanteile der GmbH kein Geld geflossen ist. Die rechtliche Situation muss - entgegen der Ansicht des Vertreters der Rekurrenten (der die Grossmutter lediglich als Treuhänderin verstanden haben will) - als geklärt gelten. In zwei inzwischen rechtskräftigen Urteilen ist die Vorinstanz zum Schluss gekommen, dass die Anteile erst am 2. Juli 2006 auf die beiden Kinder übergegangen sind. Mithin ist damit von einer Schenkung auszugehen.