Die Situation im Kanton Luzern ist mit derjenigen im Kanton Solothurn auf den ersten Blick nur bedingt vergleichbar, weil dort der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet ist. Das ist insofern ein Unterschied, als dieser der Empfänger des Kaufpreises ist, und er deshalb in der Regel über flüssige Mittel zur Bezahlung der Steuer verfügen dürfte. Auf den zweiten Blick ist diesem Unterschied allerdings kein allzu hohes Gewicht beizumessen. Ein (steuerpflichtiger) Käufer im Kanton Solothurn hat nämlich Kenntnis über die zu erwartende Handänderungssteuer, da die Vertragsparteien regelmässig von den Amtschreibereien darauf hingewiesen werden. Wer ein Grundstück erwirbt muss