Im Kanton Solothurn findet sich im Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB) folgende Regelung (§ 283 lit. a): "Nach kantonalem Recht besteht ohne Eintragung in das Grundbuch ein gesetzliches Pfandrecht, das jeder eingetragenen Belastung vorgeht: a) zugunsten des Staates für die Handänderungssteuer, die staatlichen Verurkundungs- und Grundbuchgebühren sowie für die Kosten der Grundbuchvermessung und der Katasterschätzung, soweit sie rechtkräftig dem Grundeigentümer auferlegt sind . b) ...