Dies wird im Übrigen auch dadurch bekräftigt, als es in der Steuerverordnung Nr. 11 betreffend Zahlungserleichterungen, Erlass und Abschreibungen heisst: Erlass von rechtskräftig direkten Staatsteuern, sowie Nebensteuern, Zinsen und Bussen gewährt das Finanzamt (§ 5). 4. Der Kanton Solothurn kennt - anders als beispielsweise der Kanton Thurgau - bei einer Handänderung keine Solidaritätshaftung der Vertragspartner. Nach § 208 Abs. 1 StG ist einzig der Erwerber steuerpflichtig.