Mit Schreiben vom 31. Januar 2008 ersuchte der Vertreter von B. K. und C. K. um Revision der Veranlagungsverfügung. Begründet wurde dies damit, dass die Grossmutter der Gesuchsteller bei der Gründung der GmbH die Stammanteile für die beiden minderjährigen Kinder nur treuhänderisch übernommen habe. Deshalb seien mit den Eintragungen im Handelsregister nur die effektiven Eigentumsverhältnisse nachvollzogen worden. Das Steueramt trat in der Folge nicht auf das Gesuch ein, da kein Revisionsgrund vorlag.