Zweck der Unternehmung ist der Erwerb, die Bewirtschaftung, die Verwaltung, die Überbauung und die Veräusserung von Immobilien. Laut Handelsregistereintrag verfügte A. X. über einen Stammanteil von Fr. 18'000.-- (von insgesamt Fr. 20'000.--). 2. Am 2. Juni 2006 erwarben B. K. und C. K. von ihrer Grossmutter A. X. je 9/20 Stammanteile an der GmbH. Daraufhin stellte das Steueramt des Kantons Solothurn ihnen je Fr. 8'470.-- Handänderungssteuern in Rechnung (Abgabewert: Fr. 1'540'000.--). Die entsprechende Veranlagung wurde unangefochten rechtskräftig. Mit Schreiben vom 31. Januar 2008 ersuchte der Vertreter von B. K. und C. K. um Revision der Veranlagungsverfügung.