Der Netto-Liegenschaftsertrag von Fr. 11'600.-- wird mit dem Faktor 15,58 kapitalisiert, so dass die Schenkung Fr. 180‘728.-- beträgt. Nach Abzug des Freibetrages von Fr. 14'100.-- verbleibt ein Schenkungsbetrag von Fr. 166'628.--. Bei der Zuwendung einer Nutzniessung oder einer andern wiederkehrenden Leistung ist in den meisten Kantonen für den Begünstigten der kapitalisierte Wert schenkungssteuerpflichtig (vgl. Mäusli-Allenspach/Oertli, a.a.O., S. 475). Im Kanton Aargau entspricht der Wert der Zuwendung dem kapitalisierten Wert der Nutzniessung, höchstens aber dem Vermögenssteuerwert der Sache (vgl. Klötli-Weber/Siegrist/Weber, a.a.O, § 148 Rn. 10).