KSGE 2009 Nr. 16 StG § 233 Abs. 1, StG § 238 i.V.m. § 221 - Schenkungssteuer; Bemessung. Der Abgabewert für die Schenkung einer Nutzniessung an einem Grundstück darf nicht höher sein, als wenn das Grundstück zu Eigentum verschenkt worden wäre (Vermögenssteuerwert der Liegenschaft). Sachverhalt 1. Mit Kaufvertrag vom 14. September 2006 erwarb K. H. ein Grundstück in S./SO zu einem Kaufpreis von Fr. 746'000.--. In Ziff. 4 des Kaufvertrages räumte K. H. seinem Vater W. H. am vorerwähnten Grundstück das lebenslängliche Nutzniessungsrecht gemäss Art.