Es erübrigt sich daher, das Vorhandensein der weiteren Voraussetzungen zu prüfen. (Die gegen diesen Entscheid vor Bundesgericht erhobene Beschwerde wurde mit Urteil vom 4. Mai 2010 vollumfänglich abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde [Nr. 2C.45/2010]) Steuergericht, Urteil vom 16. November 2009