Zuständig für die Beantwortung von Steuerfragen im Zusammenhang mit Grundstückgeschäften ist ausschliesslich das KStA. Das KStA gibt aus diesem Grund das Merkblatt "Steuerliche Hinweise zu Grundstückgeschäften" heraus, das von den Amtschreibereien vor einem Grundstücksgeschäft allen Parteien abgegeben wird. Auf diesem Merkblatt (sowohl in der Ausgabe 2004 als auch in der Ausgabe 2006) ist ausdrücklich festgehalten, dass nur das KStA verbindliche Auskünfte zu Steuerfragen erteilen darf. Im Bereich der Handänderungssteuer bereitet die Amtschreiberei die Veranlagung vor (§ 213 Abs. 1 StG). Hier darf sie zumindest über bestehende Handänderungssteuern informieren.