7. Unbestrittenermassen hat der Leiter des Grundbuchamts und stellvertretende Amtschreiber den Parteien mitgeteilt, dass das KStA bestätigt habe, dass keine Schenkungssteuer anfalle. Es stellt sich somit die Frage, ob er eine falsche Auskunft erteilt hatte, die einen Vertrauensschutz rechtfertigen würde. § 26 der Amtschreibereiverord-nung kann dazu entnommen werden, dass der Amtschreiber eine Beurkundung mit aller Sorgfalt vorzubereiten hat. Dabei hat er namentlich den Willen der Parteien zu ermitteln und die Parteien über Form und Bedeutung des Rechtsgeschäftes zu belehren.