In der Tat erscheint es merkwürdig, dass ausgerechnet der Mitarbeiter, der jahrelang alleine für die Veranlagung der Schenkungssteuern zuständig war, einen derart offensichtlichen Fall als schenkungssteuerfreies Rechtsgeschäft bezeichnet haben soll. Nachdem aber über den Inhalt des Telefongesprächs keine Notizen existieren und beide Mitarbeiter, welche das Telefongespräch geführt hatten, heute nicht mehr im Staatsdienst arbeiten, dürfte es nicht mehr möglich sein, den exakten Inhalt des im Oktober 2007 geführten Telefongesprächs herauszufinden. Dass der Sachverhalt dem Mitarbeiter des KStA korrekt und vollständig geschildert worden ist, hat die Rekurrentin nachzuweisen.