Welchen Sachverhalt die Mitarbeiterin des Grundbuchamts dem Mitarbeiter des KStA geschildert hatte, ist unklar. Während der Leiter des Grundbuchamts davon ausgeht, dass der Mitarbeiter des KStA richtig informiert worden sei, geht dieser davon aus, dass ihm der Sachverhalt nicht korrekt geschildert worden sei. In der Tat erscheint es merkwürdig, dass ausgerechnet der Mitarbeiter, der jahrelang alleine für die Veranlagung der Schenkungssteuern zuständig war, einen derart offensichtlichen Fall als schenkungssteuerfreies Rechtsgeschäft bezeichnet haben soll.