Auch bei Annahme einer Simulation ist die Schenkungssteuer geschuldet. 5. Die Rekurrentin bestreitet nun ihre Steuerpflicht mit dem Argument, dass ihr die Steuerfreiheit dieses Geschäfts von der Amtschreiberei zugesichert worden sei. Die Rekurrentin beruft sich damit auf den Grundsatz von Treu und Glauben, der das individuelle Vertrauen einer Privatperson in eine behördliche Auskunft oder Zusicherung schützt.