Dass die Parteien nach eigener Aussage auf legale Art und Weise Steuern einsparen und nicht Steuern umgehen wollten, ist hier nicht relevant. Subjektiv wird von Lehre und Rechtsprechung für die Annahme einer Steuerumgehung lediglich die Sparabsicht verlangt; eine böswillige Umgehungsabsicht ist keine Voraussetzung einer Steuerumgehung. Dass das gewählte Vorgehen auch effektiv zu einer erheblichen Steuerersparnis geführt hätte, wenn es die Steuerbehörden akzeptiert hätten, liegt auf der Hand. Damit sind sämtliche Voraussetzungen einer Steuerumgehung erfüllt, was zu einer Sachverhaltsfiktion führt: