siehe auch BGE 105 I a 60 f.): a) ungewöhnliche Rechtsgestaltung (objektives Kriterium), b) Absicht der Steuerersparnis (subjektives Kriterium), c) erhebliche Steuerersparnis (effektives Kriterium). 4.2 Den Akten kann entnommen werden, dass der Ehemann der Rekurrentin dem Leiter des Grundbuchamtes Region Solothurn anlässlich des ersten Gesprächs mitgeteilt hatte, dass H. K. mit diesem Rechtsgeschäft beabsichtige, seiner Stieftochter eine Liegenschaft zu übertragen. Dass der Schenkung des Grundstücks an Frau K. eine eigenständige Bedeutung zukommen sollte, kann den Akten nicht entnommen werden. Der Amtschreiberei wurden zwar zwei getrennte Aufträge erteilt.