(…) In seiner Vernehmlassung vom 22. Januar 2008 beantragte das Steueramt des Kantons Solothurn (KstA) den Rekurs kostenfällig abzuweisen. (…) In der Replik vom 6. März 2008 liess die Rekurrentin festhalten, dass die Übertragung des Grundstücks auf die Ehefrau von H. K. durchaus sinnvoll gewesen sei, weil er ihr habe einen Vermögensvorteil zukommen lassen wollen. (…) Erwägungen 2. Gemäss § 233 Abs. 1 StG unterliegen der Schenkungssteuer alle Zuwendungen unter Lebenden, mit denen der Empfänger aus dem Vermögen eines andern ohne entsprechende Gegenleistung bereichert ist.