Mit Verfügung vom 12. Oktober 2007 wurde die Einsprache abgewiesen, mit der Begründung, dass die Voraussetzungen einer Steuerumgehung erfüllt seien. (…) 3. Gegen den Einsprache-Entscheid liess die Steuerpflichtige (nachfolgend Rekurrentin genannt) mit Schreiben vom 14. November 2007 Rekurs erheben mit dem Antrag, die angefochtene Schenkungssteuerveranlagung sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge vollumfänglich aufzuheben. (…) In seiner Vernehmlassung vom 22. Januar 2008 beantragte das Steueramt des Kantons Solothurn (KstA) den Rekurs kostenfällig abzuweisen.