Die kapitalisierte Leibrente entsprach dem festgelegten Kaufpreis. Das Steueramt des Kantons Solothurn (KStA) ermittelte in der Folge einen Verkehrswert dieses Grundstücks von Fr. 1'200'000.-- und beurteilte den Differenzbetrag von Fr. 779'520.-- als steuerpflichtige Schenkung. (…) 2. Mit Schreiben vom 1. Juni 2007 liess die steuerpflichtige Stieftochter/Tochter B. D. Einsprache erheben. (…) Mit Verfügung vom 12. Oktober 2007 wurde die Einsprache abgewiesen, mit der Begründung, dass die Voraussetzungen einer Steuerumgehung erfüllt seien.