Sachverhalt 1. Mit Schenkungsvertrag vom 1. Februar 2005 schenkte H. K. seiner Ehefrau ein ihm gehörendes Grundstück in L./SO. In der gleichen öffentlichen Urkunde verkaufte die Ehefrau dieses Grundstück an ihre Tochter, B. D. (die Stieftochter von H. K.). Der Kaufpreis wurde auf Fr. 420'480.-- festgelegt. Getilgt wurde dieser Kaufpreis durch eine lebenslängliche monatliche Leibrente von Fr. 2'000.-- an Frau K. und deren Ehemann. Die kapitalisierte Leibrente entsprach dem festgelegten Kaufpreis.