KSGE 2009 Nr. 15 StG § 4 Abs. 3, StG § 241 Abs. 3 - Schenkungssteuer. Steuerumgehung. Vertrauensschutz. 1. Schenkt ein Ehemann seiner Ehefrau eine Liegenschaft und wird diese dann in der gleichen öffentlichen Urkunde im Rahmen einer gemischten Schenkung an die Tochter der Ehefrau (Stieftochter des Ehemannes) weiterverkauft, liegt eine Steuerumgehung vor. Entsprechend hat die Tochter eine Schenkungssteuer zu entrichten. 2. Die Auskunft der Amtschreiberei, bei einem bestimmten Rechtsgeschäft würden keine Schenkungssteuern anfallen, hat keine vertrauensbegründende Wirkung. Sachverhalt