In ihrer Replik vom 14. März 2006 liess die Rekurrentin festhalten, dass die notwen-digen Hypothekarverträge mit der Z. Bank bereits unterzeichnet worden seien. Die unerwartete Medienberichterstattung über die Stiftung S., die personell eng mit der Rekurrentin verflochten gewesen sei, hätten dann aber dazu geführt, dass die Z. Bank die Finanzierungszusage zurückgenommen habe. Nachträglich habe es sich aber gezeigt, dass sich die Stiftung S. wohl verhalten habe. Es könne daher nicht ernsthaft behauptet werden, die Rekurrentin habe den Bedingungseintritt wider Treu und Glauben verhindert.