Nachdem die X. AG den Kaufpreis nicht fristgerecht finanzieren konnte, erklärte die Verkäuferin mit Schreiben vom 14. Dezember 2004 ihren Verzicht auf die nachträgliche Leistung des geschuldeten Kaufpreises. Statt dessen forderte die Verkäuferin unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrags den nach der Differenztheorie bestimmten Schadenersatz wegen Nichterfüllung und zusätzlich Ersatz des Verspätungsschadens. 2.