P. Jäggi (a.a.O., S. 277), hält demgegenüber fest, dass der in den Statuten angegebene Gesellschaftszweck keine Rolle spiele, da die Immobiliengesellschaft in Wirklichkeit keinen eigenen Zweck verfolge. Es sei durchaus möglich, dass eine Betriebsgesellschaft, die ihr Unternehmen veräussere und nur noch das Gebäude an ein fremdes Unternehmen vermiete, zur Immobiliengesellschaft werde.