O., S. 342 mit weiteren Hinweisen), wohl aber der Verkauf eines Grundstücks an eine Betriebsgesellschaft (KSGE 1995 Nr. 13 E. 2; KSG i.S. F. I. AG vom 6.5.02 E. 3.). 4. R., S. und T. waren Miteigentümer zu je 1/3 am Grundstück in A. Mit Sacheinlagevertrag vom 19. Dezember 2003 und 13. September 2004 übertrugen sie ihr Grundstück auf die neu gegründete X. AG. Gleichzeitig übernahmen sie je 1/3 des Aktienkapitals dieser Gesellschaft. Die Übertragung dieses Grundstücks stellt dann eine steuerbare Handänderung im Sinne von Art. 206 StG dar, wenn es sich bei der X. AG um eine Betriebsgesellschaft handelt.