Zweifellos hätte man bei der Gründung den Zweck anders formuliert, wenn die Gründung einer Immobiliengesellschaft beabsichtigt worden wäre. Die Aktivposition "Umbau/Renovation" würde zudem aufzeigen, dass Bestrebungen im Gang seien, die Liegenschaft so zu gestalten, dass die betriebliche Tätigkeit aufgenommen werden könne. Die Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen mache die Rekurrentin nicht zur Immobiliengesellschaft. Mit Replik vom 26. September 2005 liess die Rekurrentin festhalten, dass zunächst effektiv geplant gewesen sei, ein Kultur- und Gastronomie-Projekt über die Rekurrentin abzuwickeln. Dieses Projekt habe sich aber bereits in der Planungsphase zerschlagen.