Die drei Miteigentümer hätten das Grundstück gemäss Sacheinlagevertrag eingelegt und dafür je 35 Namenaktien der Rekurrentin erhalten. An den Beteiligungsverhältnissen habe sich somit nichts geändert. Das Aktienbuch der Gesellschaft weise die drei Gründer als einzige Aktionäre mit unveränderter Beteiligung aus. Mit Schreiben vom 12. Mai 2005 wurde die Vertreterin der Rekurrentin aufgefordert, den Gesellschaftsvertrag und die Jahresrechnung 2003 der einfachen Gesellschaft R./ S./ T. einzureichen; dies wurde bis heute unterlassen.