In den Aktiven befand sich namentlich die Liegenschaft in A. Miteigentümer zu je 1/3 Anteil waren R., S. und T. In Anrechnung an den Kaufpreis übernahmen die drei Sacheinleger je 35 Namenaktien der X. AG (nachfolgend Rekurrentin) zum Nennwert von je Fr. 1'000.--, was dem gesamten Aktienkapital der Gesellschaft entsprach. Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 24. November 2004 stellte die Amtschreiberei der Rekurrentin die Auslagen und Gebühren in Rechnung und eröffnete ihr auf der Basis von einem Abgabewert von Fr. 1'035'000.-- und einem Steuersatz von 2.2 % die Handänderungssteuerveranlagung im Betrag von Fr. 22'270.--.