2. Deutet der statuarische Gesellschaftszweck einer Unternehmung auf eine Betriebsgesellschaft hin, ist jedoch aufgrund der Bilanz und der Jahresrechnung davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihr Erträgnisse zur Hauptsache aus dem unbeweglichen Geschäftsvermögen erzielt (und bestehen die Aktiven zur Hauptsache aus Grundbesitz), ist für die Beantwortung der Frage, ob eine Unternehmung als Immobilien- oder als Betriebsgesellschaft gilt, auf die effektive Geschäftstätigkeit abzustellen. 3.