Im Einspracheentscheid erwog das Steueramt, dass die beiden Schwestern des Einsprechers die Ausschlagungsfrist verpasst hätten und deshalb Schenkungssteuern geschuldet seien. Nachdem von allen Parteien anerkannt werde, dass über die Möglichkeit zur Ausschlagung gesprochen worden sei, sei es höchst unwahrscheinlich, dass die Ausschlagungsfristen nicht thematisiert gewesen seien. Es könne davon ausgegangen werden, dass die Schwestern des Einsprechers von der Ausschlagungsfrist Kenntnis gehabt hätten. Der Umstand, dass die Amtschreiberei trotz der verpassten Ausschlagungsfrist den Einsprecher als Alleinerben behandelt habe, sei für das Steuerrecht nicht verbindlich.