Gemäss einer Telefonnotiz des Erbschaftsamtes wurden die Parteien mündlich auf die 3-Monatsfrist zur Ausschlagung hingewiesen; die 2. Erbenverhandlung war ursprünglich innert der 3-Monatsfrist angesetzt, dann aber verschoben worden. Mit separaten Erklärungen vom 22. November 2002 und vom 23. November 2002 schlugen R. und S. die Erbschaft ihres Vaters „unbedingt und vorbehaltlos“ aus. Der einzig verbleibende Erbe, T., nahm in der Folge an der zweiten Erbenverhandlung vom 28. November 2002 teil und unterzeichnete als Alleinerbe das definitive Inventar der Amtschreiberei.