Mit Schreiben vom 8. November 2002 schickte die Amtschreiberei allen Erben einen weiteren Entwurf des Erbschaftsinventars „zur Begutachtung“. Darin war vorgesehen, dass die Nachkommen R. und S. die Erbschaft ihres Vaters ausschlagen würden und T. den Nachlass als Alleinerbe übernehmen würde. Im Begleitschreiben wurden die Erben vom Abteilungsleiter des Erbschaftsamtes darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem vorgeschlagenen Entwurf keine Schenkungssteuer anfallen würde. Gemäss einer Telefonnotiz des Erbschaftsamtes wurden die Parteien mündlich auf die 3-Monatsfrist zur Ausschlagung hingewiesen;