Der am 2. Februar 2002 verstorbene X. hinterliess als einzige Erben seine drei Kinder, nämlich seine Töchter R. und S. und seinen Sohn T. Im Hinblick auf die Erbenverhandlung vom 11. Juni 2002 vor der Amtschreiberei erhielten die Erben einen ersten Entwurf zum „Inventar über den Vermögensnachlass“. Da man sich an dieser Erbenverhandlung nicht einig war, wer was übernehmen sollte (es ging dabei insbesondere um die Liegenschaft) und wie die Bewertungen zu erfolgen hätten, konnte das Inventar nicht abgeschlossen werden. Mit Schreiben vom 8. November 2002 schickte die Amtschreiberei allen Erben einen weiteren Entwurf des Erbschaftsinventars „zur Begutachtung“.