Mit dieser Bestimmung wollte der Gesetzgeber die frühere Praxis des Steuergerichts (damals Kantonale Rekurskommission [KRK]), welche durch deren Grundsätzlichen Entscheid [KRKE] 1979 Nr. 24 begründet wurde, ins Gesetz übernehmen. In Zusammenfassung der bisherigen Rechtssprechung des Steuergerichts ist eine wirtschaftliche Handänderung anzunehmen, wenn einer Drittperson ermöglicht wird, über eine Liegenschaft wie ein Eigentümer zu verfügen, obwohl sie, rein zivilrechtlich gesehen, nicht Eigentümer geworden ist.