Das Revisionsbegehren ist innert 90 Tagen seit Entdeckung des Revisionsgrundes einzureichen (§ 166 StG). 3. In einem publizierten Urteil (Grundsätzliche Entscheide des Steuergerichts [KSGE] 2002 Nr. 8) hat das Steuergericht über einen Fall entschieden, in welchem die Kaufsparteien einen Kaufvertrag mit der Bedingung abgeschlossen hatten, dass die Eigentumsübertragung im Grundbuch erst einzutragen sei, wenn der Amtschreiberei eine Bestätigung über die Bezahlung des Kaufpreises vorgelegt werde. Die Verkaufspartei hatte den Rücktritt vom Vertrag erklärt, bevor Grundbucheintrag oder Zahlung erfolgt waren. Der Verkäufer nahm den Rücktritt an.