Auch in zeitlicher Hinsicht ist die Darstellung des Rekurrenten nicht schlüssig. Den Hauptteil seiner Investitionen, Fr. 150’800.-- von insgesamt Fr. 167’348.65, will der Rekurrent im Jahr 1988 getätigt haben, eine weitere von Fr. 10’548.65 im Februar 1992 (beide noch über die Kollektivgesellschaft). Beide angeblichen Investitionen wären demnach getätigt worden, lange bevor der Erblasser sein Testament errichtet hat (4. Juni 1996). Mit seinem Testament hat sich der Erblasser zudem nicht endgültig gebunden, weil er dieses jederzeit widerrufen konnte.