In einem separaten Brief stellte der Rekurrent dem Inventuramt gleichzeitig eine „Rechnung“ zu – „Hiermit stelle ich meine Aufwendungen und Investitionen an die Erben des Nachlasses in Rechnung“ - und zwar den Betrag von Fr. 167’348.65 zzgl. 7.5% MWSt, total Fr. 179’899.80. Das erwähnte Formular der Gemeinde ist nicht mehr und nicht weniger als das, wozu sie bestimmt ist: ein Hilfsmittel zur Feststellung des Nachlasses. Eine Anerkennung durch die Gemeinde enthält es nicht, zumal das Testament und deren Einsetzung als Alleinerbin dieser noch nicht eröffnet worden war (20. März 2000).