Da die von mir gemietete Halle leer war und die benötigten Einrichtungen wie Heizung, Warmwasser, Strom, Beleuchtung, Spritzkabine, Büroräume, Farbmischraum, sowie WC und Garderobe nicht vorhanden waren, habe ich in Absprache mit Herrn C.Z. die Liegenschaft so umgebaut, dass ein funktionierender Betrieb daraus entstand.“ In einem separaten Brief stellte der Rekurrent dem Inventuramt gleichzeitig eine „Rechnung“ zu – „Hiermit stelle ich meine Aufwendungen und Investitionen an die Erben des Nachlasses in Rechnung“ - und zwar den Betrag von Fr. 167’348.65 zzgl. 7.5% MWSt, total Fr. 179’899.80.