(siehe Beilage)“. Bei der Beilage handelt es sich um eine „Kostenaufstellung“, welche der Rekurrent nach einer „mündlichen Besprechung“ am 24. Januar 2000 erstellte und an das Inventuramt schickte: „.. Zusammenstellung meiner Investitionen zum Umbau der Liegenschaft. Da die von mir gemietete Halle leer war und die benötigten Einrichtungen wie Heizung, Warmwasser, Strom, Beleuchtung, Spritzkabine, Büroräume, Farbmischraum, sowie WC und Garderobe nicht vorhanden waren, habe ich in Absprache mit Herrn C.Z. die Liegenschaft so umgebaut, dass ein funktionierender Betrieb daraus entstand.“