Mit Entscheid vom 17. Januar 2003 hiess das Kantonale Steueramt die Einsprache teilweise gut und reduzierte die Erbschaftssteuer auf Fr. 63’870.--. Als Grundlage für die Veranlagung diente nun neu das von den am Nachlass Beteiligten bei der BDO Visura eingeholte Verkehrswertgutachten, welches einen Verkehrswert von Fr. 697’900.-- ermittelt hatte, und der Kaufpreis von Fr. 485'000.--, auf den sich die Parteien geeinigt hatten. 3. Gegen den Einspracheentscheid liess der Steuerpflichtige (Rekurrent) am 14. Februar 2003 Rekurs ans Steuergericht erheben. Am 12. März 2003 erstattete das Steueramt seine Vernehmlassung und beantragt die Abweisung des Rekurses.