Diese wurde nach einigen weiteren Verzögerungen vorgenommen. 2. Am 15. Januar 2002 veranlagte die zuständige Amtschreiberei die Erbschaftssteuer im Betrag von Fr. 65'250.--. Als Grundlage diente der Verkehrswert der Liegenschaft von Fr. 725'000.--, von dem ausgehend die Amtschreiberei den Rabatt von 30% errechnete und so eine erbrechtliche Zuwendung von Fr. 217'500.-- ermittelt hatte. Gegen diese Veranlagung liess der Steuerpflichtige am 15. Februar 2002 rechtzeitig Einsprache erheben, mit dem Begehren, es sei keine Erbschaftssteuer zu erheben.