- "Die Alleinerbin und der Vermächtnisnehmer anerkennen den in der vorgenannten Verkehrswertschätzung festgelegten Jahresmietertrag von Fr. 19'380.-- ab Todestag als massgebenden und ordentlichen Mietvertrag für die vorgenannte Werkstatt inklusive Anbauten und Parkplatz während der ganzen zwischen ihnen bestehenden Mietdauer. Sie anerkennen ferner ausdrücklich eine monatliche Miete von Fr. 1'615.-- ab Todestag als massgebend. Diesen Betrag in der Vergangenheit überschiessende Zahlungen von A.X. können ihre Ursache durchaus in der Abgeltung mietfremder Leistungen haben.