folgende Punkte. - Den Verkehrswert der Liegenschaft setzten die Parteien gestützt auf ein eingeholtes Verkehrswertgutachten auf Fr. 697’900.-- als Basis für die Festlegung des Kaufpreises gemäss Testament fest. - Den vom Vermächtnisnehmer zu leistenden Kaufpreis legten sie auf Fr. 485’000.-- für das gesamte Grundstück fest. - Mit der Leistung des Kaufpreises wollten sich die Parteien per Saldo aller Ansprüche aus dem Kauf, aus der Miete und aus den weiteren Erbschaftsangelegenheiten auseinandersetzen.