1.4. Nachdem sie bei der BDO Visura ein Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft und die marktüblichen Mietzinsen eingeholt hatten, schlossen der Steuerpflichtige als Vermächtnisnehmer und die Einwohnergemeinde R./SO als Alleinerbin am 22./25. April 2002 eine Vereinbarung ab. Gemäss Präambel handelt es sich um einen Vergleich, halten die Parteien doch fest, dass sie sich "über den massgeblichen Verkehrswert", die "massgebliche Miete" sowie "weitere Forderungen aus der Erbschaft", über welche sie "vorerst uneins" waren, einigten. Die Einigung umfasste u.a. folgende Punkte.