"Die Geltendmachung der Forderung von A.X. ... werden bestritten. Die Einwohnergemeinde R./SO als eingesetzte Erbin bestätigt die Verkehrswertschätzung von GB R./SO in der Höhe von Fr. 725’000.-- als richtig." 1.4. Nachdem sie bei der BDO Visura ein Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft und die marktüblichen Mietzinsen eingeholt hatten, schlossen der Steuerpflichtige als Vermächtnisnehmer und die Einwohnergemeinde R./SO als Alleinerbin am 22./25. April 2002 eine Vereinbarung ab.