Am 14. November 2001 wurde das Inventar über den Nachlass von C.Z. abgeschlossen. In diesem wurde die betreffende Liegenschaft entsprechend der ammannamtlichen Schatzung mit einem Verkehrswert von Fr. 725’000.-- eingesetzt, ferner ein Darlehen des Verstorbenen an den Steuerpflichtigen im Betrag von Fr. 5’000.-- sowie unter den Schulden als bestrittene die Forderung, welche der Steuerpflichtige gegenüber der Erbschaft für "Aufwendungen und Investitionen auf GB R./SO, im Betrag von Fr. 179’899.80" geltend machte. In der Schlusserklärung ist vermerkt: "Die Geltendmachung der Forderung von A.X. ... werden bestritten.