Als einzige Erbin war die Einwohnergemeinde R./SO eingesetzt. 1.3 Anlässlich der Inventuraufnahme übergab der Steuerpflichtige am 24. Januar 2001 dem Inventuramt der Einwohnergemeinde eine Aufstellung über die von ihm getätigten Investitionen in die Liegenschaft und stellte diese den Erben in Rechnung. Nach Eröffnung des Vermächtnisses und Aufforderung durch die Amtschreiberei liess der Steuerpflichtige über seinen Vertreter mit Brief vom 4. Juli 2000 das Kaufrecht "dem Grundsatze nach" ausüben, beanstandete jedoch gleichzeitig die "amtliche Schatzung" als zu hoch. Am 14. November 2001 wurde das Inventar über den Nachlass von C.Z. abgeschlossen.